Rechtliches
Regulatorik
Wie meda nach MDR und KI-Verordnung eingestuft ist. Für Praxis-IT, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen.
01Zweckbestimmung
meda erstellt aus dem Gespräch eine strukturierte Dokumentation und schlägt Abrechnungsziffern nach EBM, GOÄ und HzV vor, jede mit der stützenden Stelle. Die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt, und nichts geht ohne ärztliche Freigabe in Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS).
02Kein Medizinprodukt
meda ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745. meda stellt keine Diagnose und gibt keine Behandlungsempfehlung. Unsere Einstufungsbewertung erhalten Sie auf Anfrage.
03KI-Verordnung
meda ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. meda ist Anbieter, Ihre Praxis Betreiber. Schulungsunterlagen zur KI-Kompetenz (Art. 4) für Ihr Team erhalten Sie auf Anfrage.
Fragen: support@mymeda.ai · Stand: 07.10.2026