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GOÄneu: Was sich für Ihre Privatabrechnung ändert
Vierzig Jahre lang hat die Privatabrechnung in Deutschland gleich funktioniert. Sie wählen eine Ziffer, dann einen Steigerungsfaktor, und liegt der Faktor über dem Regelhöchstsatz, schreiben Sie eine Begründung. Schwierigkeit wird hinterher ausgedrückt, in einer Zahl zwischen 1,0 und 3,5.
Die Reform, die jetzt beim Bundesgesundheitsministerium liegt, streicht diesen zweiten Schritt.
Das ist die Änderung, die man verstehen sollte. Nicht der Zeitplan, der sich noch verschieben wird, und nicht die Volumenprognosen, die umstritten sind. Die mechanische Änderung: Steigerungsfaktoren weichen Festpreisen — und die Komplexität, die bisher im Faktor lebte, wandert in den Katalog selbst.
Wo die Reform wirklich steht
Im Juli 2026 haben Bundesärztekammer und PKV-Verband eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht. Das Ministerium bereitet nach eigener Aussage auf dieser Basis einen Referentenentwurf vor. Beide Organisationen halten den 1. Januar 2028 für erreichbar.
Drei Dinge, die für eine Praxis zählen.
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Der BÄK-Entwurf selbst trägt noch einen Platzhalter, wo das Datum stehen soll. Ein Referentenentwurf ist ein Arbeitsstand aus einem Ministerium, kein Gesetz; danach kommen das Kabinett, der Bundesrat — dessen Länder die Beihilfekosten tragen und eine eigene Sicht haben — und dann eine Übergangsfrist. Wer Ihnen ein festes Startdatum nennt, nennt eine Hoffnung.
Die aktuelle GOÄ gilt, bis sie nicht mehr gilt. Es gibt keine Umstellung, auf die man sich dieses Quartal vorbereiten müsste. Praxen rechnen heute genau so ab wie letztes Jahr.
Der Entwurf ist ein Vorschlag, keine Verordnung. Er wurde zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern vereinbart und 2025 vom Deutschen Ärztetag gebilligt. Verbindlich wird er erst als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats — und auf dem Weg dorthin kann er sich ändern.
Die eine Änderung, auf die es ankommt
Unter der heutigen GOÄ bestimmen zwei Entscheidungen, was ein Privatfall wert ist: welche Ziffer Sie abrechnen, und zu welchem Faktor. Der Faktor ist der Ort, an dem die Schwierigkeit der Arbeit anerkannt wird — das Gespräch, das länger lief, der Fall, der aufwendiger war, als die Position vermuten lässt — und die Begründung ist der Ort, an dem Sie ihn verteidigen.
Der Entwurf ersetzt das. Die Bewertungen ruhen erstmals auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, und der Katalog wird um Komplexleistungen und Zuschläge herum neu strukturiert, über rund 5.500 Gebührennummern. Schwierigkeit ist nicht mehr etwas, das Sie einer Position hinterher zuweisen. Sie wird etwas, das die Position bereits enthält — oder ein Zuschlag daneben.
Das hat eine Konsequenz, über die zu wenig gesprochen wird: Zwischen alter und neuer GOÄ gibt es in der Regel keine 1:1-Beziehung. Der PKV-Verband sagt das offen. Eine Position, die Sie heute wöchentlich abrechnen, hat womöglich keinen einzelnen Nachfolger. Zuordnungstabellen, die etwas anderes versprechen, verkaufen Beruhigung.
Was es mit der täglichen Entscheidung macht
Heute haben Sie ein Ventil, wenn unklar ist, ob ein Fall einfach oder anspruchsvoll war: Position abrechnen, Faktor setzen, begründen. Die Entscheidung lässt sich am Ende korrigieren, in der Rechnung.
Nehmen Sie den Faktor weg, und es gibt kein Ventil mehr. Die ganze Entscheidung wandert nach vorn — zur Frage, welche Position Sie wählen. Und eine Position, die Komplexität in ihrer eigenen Definition trägt, lässt sich nur wählen, wenn das Geschehene in der Dokumentation tatsächlich sichtbar ist.
Womit die Dokumentation aufhört, der Papierkram hinter der Rechnung zu sein — und zu dem wird, was entscheidet, was die Rechnung sagen darf.
Das ist kein neues Prinzip. Es ist das bestehende Prinzip, mit geschlossener Hintertür. Die Begründung war der Ort, an dem dünne Dokumentation noch durch gute Prosa gerettet werden konnte. Unter Festpreisen gibt es keinen Ort mehr für die Prosa.
Was jetzt zu tun ist — und was nicht
Strukturieren Sie nichts um. Der Text ist nicht final. Eine Praxis, die ihre Abrechnung um einen Entwurf herum umbaut, optimiert für ein Dokument, das sich ändern wird.
Kaufen Sie keine „GOÄneu-Fähigkeit“. Eine Verordnung, deren Referentenentwurf nicht veröffentlicht ist, kann noch niemand in Software umsetzen — niemand. Vorbereiten lassen sich die eigenen Gewohnheiten der Praxis.
Achten Sie darauf, welche Gewohnheiten auslaufen. Zwei besonders. Stützt sich Ihre Abrechnung auf Analogziffern für Leistungen, die der Katalog von 1982 nie vorgesehen hat, dann ist es erklärter Zweck der Reform, die meisten davon überflüssig zu machen — die Bundesregierung selbst hat die Streitigkeiten der Analogabrechnung als Reformgrund benannt. Und ist das Faktorsetzen in Ihrer Praxis Routine geworden — ein Standard, der selten variiert — hat diese Routine gar keinen Nachfolger.
Schreiben Sie auf, was wirklich passiert ist. Zeitaufwand, Gesprächsinhalt, was einen Fall aufwendiger machte als den Standardfall. Unter der aktuellen GOÄ stützt das Ihren Faktor. Unter dem Entwurf stützt es Ihre Position. Es ist die eine Vorbereitung, die sich unter beiden Regimen auszahlt — und sie kostet nichts als Aufmerksamkeit.
Die ehrliche Unsicherheit
Sie werden lesen, die Reform bedeute mehr Honorar. Sie werden auch lesen, bestimmte Fachgruppen müssten mit Verlusten rechnen. Beide Behauptungen kursieren, beide stützen sich auf Zahlen zu früheren Fassungen eines Entwurfs, der seither zweimal überarbeitet wurde — und keine kann Ihnen sagen, was mit Ihrer Praxis passiert. Denn das hängt von Ihrer Fachrichtung, Ihrem Leistungsmix und einer Katalogstruktur ab, die sich nicht auf die abbilden lässt, mit der Sie heute abrechnen.
Wir werden Ihnen keine Zahl nennen. Wenn der Referentenentwurf veröffentlicht und der Katalog fixiert ist, wird die Rechnung je Fachrichtung möglich — und wir veröffentlichen unsere, mit der Methode dabei. Bis dahin: Wer Ihnen einen Prozentsatz anbietet, schätzt.
Quellen
Bundesärztekammer, GOÄ-Novellierung (aktualisierter Entwurf eingereicht Juli 2026; ~5.500 Gebührennummern; Entwurf öffentlich seit Januar 2026) · Positionspapier des PKV-Verbands (betriebswirtschaftliche Grundkalkulation; keine 1:1-Beziehung zwischen alt und neu; Komplexleistungen und Zuschläge) · gemeinsame Pressemitteilung BÄK/PKV-Verband, 31. Juli 2026 (1. Januar 2028 für erreichbar gehalten; BMG bereitet den Referentenentwurf vor).
Fragen, die Ärztinnen und Ärzte wirklich stellen
Wann tritt die GOÄneu in Kraft?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar, das Bundesgesundheitsministerium bereitet einen Referentenentwurf vor. Der Entwurf selbst trägt noch einen Platzhalter, wo das Datum stehen wird.
Muss ich in meiner Praxis jetzt etwas ändern?
Nein. Die aktuelle GOÄ gilt, bis die neue in Kraft tritt — abgerechnet wird unverändert weiter.
Was passiert mit dem Steigerungsfaktor?
Er fällt weg. Die Bewertungen im Entwurf ruhen auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation; Komplexität läuft über Komplexleistungen und Zuschläge statt über einen nachträglichen Multiplikator.
Verdiene ich unter der neuen GOÄ mehr?
Das kann Ihnen noch niemand sagen — und Vorsicht bei jedem, der es tut. Der Entwurf wurde seit den viel zitierten Volumenzahlen zweimal überarbeitet, mehrere Fachverbände haben die Wirkung auf ihre Fächer öffentlich bestritten, und weil alte und neue Positionen nicht 1:1 aufeinander abbilden, hängt das Ergebnis am konkreten Leistungsmix der Praxis.
Was passiert mit meinen Analogziffern?
Den Bedarf an Analogabrechnung zu verringern ist ein erklärter Zweck der Reform — die Bundesregierung hat die Streitigkeiten benannt, die sie verursacht. Rechnen Sie damit, dass die Gewohnheit weitgehend obsolet wird, statt sich zu übertragen.
Wie bereite ich mich vor?
Indem Sie dokumentieren, was im Kontakt wirklich passiert ist — Zeit, Komplexität, Gesprächsinhalt — statt die Abrechnung um einen nicht finalen Text herum umzubauen. Diese Dokumentation stützt heute Ihren Faktor und morgen Ihre Positionswahl.
meda schreibt die Dokumentation aus dem Gespräch mit und macht die GOÄ-Leistungen und Faktoren sichtbar, die sie stützt — jede mit dem Satz, der sie belegt. Ändert sich der Katalog, ändert sich diese Ebene mit — über Ihrem PVS, nicht darin.