Die Versorgungspauschale 03100: für wen sie gilt und was sie ersetzt
Die Versorgungspauschale 03100 ist eine hausärztliche Pauschale für Patientinnen und Patienten von 18 bis 74 Jahren mit nur einer chronischen Erkrankung, die auf einer festen Liste steht und mit einem einzigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel behandelt wird oder mit zwei Arzneimitteln aus je einem verschreibungspflichtigen Wirkstoff, wenn es ein Kombinationspräparat aus genau diesen beiden Wirkstoffen gibt. Sie gilt seit dem 1. Juli 2026, deckt ein halbes Jahr ab und wird anstelle der Versichertenpauschale 03000 und der Chronikerzuschläge 03220 bis 03222 abgerechnet.12 Für Chroniker, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, rechnet Ihre Praxis weiter wie bisher ab.2
Grundlage ist § 87 Abs. 2b SGB V in der Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes. Gedacht ist die Pauschale für Patientinnen und Patienten ohne intensiven Betreuungsbedarf, die deshalb nicht jedes Quartal in die Praxis kommen müssen.12 Diese Übersicht folgt dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 11. März 2026. Wo eine KV-Information davon abweicht, gilt der Beschluss.
Wer in die 03100 passt
Alle Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Fehlt eine, wird wie bisher abgerechnet: 03000 und, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind, 03220/03221.
| Bedingung | Was der Beschluss verlangt |
|---|---|
| Alter | 18 bis 74 Jahre, im Wortlaut „ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr“1 |
| Diagnose | Eine gesicherte Diagnose aus der Liste im nächsten Abschnitt1 |
| Nur eine chronische Erkrankung | Bei mehr als einer lang andauernden, lebensverändernden chronischen Erkrankung, die hausärztlich behandelt werden muss, ist die 03100 nicht berechnungsfähig.1 Weitere nicht-chronische Erkrankungen wie ein Infekt stehen nicht entgegen.3 |
| Medikation | Kontinuierlich genau ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel für diese Erkrankung, verordnet zu Lasten der Kasse. Zwei Arzneimittel mit je einem verschreibungspflichtigen Wirkstoff sind erlaubt, wenn es ein Kombinationspräparat aus genau diesen beiden Wirkstoffen gibt, etwa ACE-Hemmer und Diuretikum.13 |
| Kontinuität | Für die erste Berechnung: in den letzten vier Quartalen, das aktuelle eingeschlossen, in mindestens drei Quartalen je mindestens ein Kontakt wegen dieser Erkrankung in derselben Praxis. In mindestens zwei Quartalen persönlich, wobei einer dieser Kontakte auch eine Videosprechstunde sein darf.1 Für den übrigen Kontakt gilt nach der KBV dasselbe wie bei der Chronikerpauschale: Er darf auch telefonisch oder mittelbar sein, etwa über ein Wiederholungsrezept.3 |
| Betreuungsbedarf | Gedacht ist die 03100 für Patienten ohne intensiven Betreuungsbedarf. Der Beschluss setzt das über die Bedingungen in dieser Tabelle um. Wird im Folgequartal doch eine intensivere Betreuung nötig, gibt es den Zuschlag 03110.12 |
| Kontakt | Persönlicher Kontakt oder Videosprechstunde nach Anlage 31b BMV-Ä im Quartal der Abrechnung1 |
Kontakte bei einer anderen Hausarztpraxis zählen für die erste Berechnung nicht mit. Wechselt ein Patient die Praxis, beginnt die Zählung neu.13
Die Diagnosen
Infrage kommen nur Diagnosen aus einer festen Liste, die die KBV in vier Gruppen aufführt.2 Die Diagnose muss als gesicherte Diagnose nach ICD-10-GM in der Abrechnung stehen, sonst ist die 03100 nicht berechnungsfähig.1
| Diagnosen | ICD-10-GM |
|---|---|
| Hypothyreose und Autoimmunthyreoiditis | E03.0, E03.1, E03.4, E03.8, E03.9, E06.3 |
| Hyperlipidämien und Störungen des Lipoproteinstoffwechsels | E78.0, E78.2, E78.4, E78.5, E78.6, E78.8-, E78.9 |
| Essentielle Hypertonie ohne hypertensive Krise | I10.0- und I10.9-, nicht I10.01 und I10.91 |
| Idiopathische Gicht | M10.0- |
Ein Halbjahr statt eines Quartals
- Zwei Quartale, eine Pauschale. Die 03100 deckt zwei aufeinanderfolgende Quartale ab. Sie wird auch bezahlt, wenn der Patient nur in einem der beiden kommt.12
- Wie oft. Einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall und nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen. Wird sie zweimal im Krankheitsfall berechnet, muss mindestens ein persönlicher Kontakt im Krankheitsfall stattgefunden haben.1
- Anstelle, nicht zusätzlich. Sie ersetzt 03000 und 03220 bis 03222. Im Folgequartal kann die Praxis, die die 03100 abgerechnet hat, für diesen Patienten keine Versichertenpauschale aus Kapitel 3 berechnen.1
- Erneut berechnen. Die 03100 ist auch dann erneut berechnungsfähig, wenn zwischen dem Quartal der letzten und dem der erneuten Berechnung mehr als ein und höchstens drei Quartale ohne persönlichen Kontakt liegen. Sonst müssen die Kontaktbedingungen der ersten Berechnung wieder erfüllt sein.1
Für Leistungen außerhalb des Inhalts der Versorgungspauschale bleiben im Halbjahr alle EBM-Positionen abrechenbar, für die kein Ausschluss gilt.2 Welche ausgeschlossen sind, steht weiter unten.
Bewertung und Zuschläge
| GOP | Inhalt | Bedingung | Bewertung |
|---|---|---|---|
| 03100 | Versorgungspauschale | 18 bis 53 Jahre | 356 Punkte · 45,36 € |
| 03100 | Versorgungspauschale | 54 bis 74 Jahre | 403 Punkte · 51,34 € |
| 03110 | Zuschlag im Folgequartal bei intensivem Betreuungsbedarf | Höchstens für 8 % der 03100-Fälle des Vorquartals | 152 Punkte · 19,37 € (18 bis 53 Jahre) oder 173 Punkte · 22,04 € (54 bis 74 Jahre) |
| 03043 | Vorhaltepauschale bei Patienten mit Versorgungspauschale | Setzt die KV zu | 179 Punkte · 22,81 € |
Braucht ein Patient mit 03100 im Folgequartal doch eine intensivere Betreuung, gibt es dafür den Zuschlag 03110, persönlich oder per Video. Er ist je Praxis auf 8 % der 03100-Fälle des Vorquartals begrenzt.1 In fachgleichen hausärztlichen (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften und fachgleichen Hausarztpraxen mit angestellten Hausärztinnen und Hausärzten gibt es auf 03100 und 03110 einen Aufschlag von 11 %. Auf 03000 und 03030 sind es 22,5 %.1
Der Bewertungsausschuss überprüft die 03100 nach dem ersten Quartal, nach dem Folgequartal und noch einmal nach zwei Jahren. Anpassungen sind ausdrücklich möglich.1 Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich etwas ändert.
Was daneben nicht geht
- Nicht nebeneinander: die 03100 nicht neben 01436, 38200 und 38205, den Abschnitten 3.2.4 und 3.2.5 und Kapitel 37.1 Für die geriatrische und die palliativmedizinische Versorgung (3.2.4, 3.2.5) und Kapitel 37 ist das nach der KBV nur ein Sitzungsausschluss: Im Behandlungsfall und im Folgequartal bleiben diese Leistungen berechnungsfähig.3
- Im Quartal und im Folgequartal, dieselbe Praxis: 01600, 01601, 01610, 01630, 03000, 03030, 11301, 19401 und 40091 bis 40095.1
- Im Quartal und im Folgequartal, dieselbe Praxis, mit einer Ausnahme für fachärztliche Leistungen: Leistungen der Onkologie-Vereinbarung, Leistungen nach § 6 der Anlage 5 BMV-Ä, einzelne Positionen aus Abschnitt 35.1 und die Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2. In versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Praxen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten gilt dieser Ausschluss nicht, wenn Ärztinnen oder Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs die Leistung erbringen und abrechnen.1
- Im Quartal und im Folgequartal, dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt: 01430, 01431, 01435, 01437, 01700, 01701, 12222 bis 12224, 37314 und 37714.1
Die vollständige Liste steht im Beschluss.1 Ein Beispiel aus dem Alltag ist die 01430: Den Verwaltungskomplex, etwa für ein Wiederholungsrezept, kann dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt für einen 03100-Patienten im Quartal und im Folgequartal nicht berechnen.
Was sich für andere Praxen ändert
Die 03100 kann in einem Quartal nur eine Praxis berechnen, und im Folgequartal keine andere. Rechnet eine Praxis die 03100 ab, kann im selben und im nächsten Quartal auch keine andere Praxis 03220 oder 03221 für diesen Patienten berechnen.1 Die Versichertenpauschale bleibt für andere Praxen möglich, etwa in der Vertretung.3
Umgekehrt gilt eine Behandlung für die Chronikerpauschale 03220 jetzt auch dann als kontinuierlich, wenn zwei Quartale vorher wegen derselben gesicherten Erkrankung die 03100 berechnet wurde.1 Zwei Quartale nach einer 03100 gilt die Behandlung für die 03220 also weiter als kontinuierlich.
Prüfliste: 03100 oder Chronikerpauschale?
- Ist der Patient 18 bis 74 Jahre alt?
- Hat er genau eine lang andauernde, lebensverändernde chronische Erkrankung, die hausärztlich behandelt werden muss, und steht sie als gesicherte Diagnose auf der Liste?
- Bekommt er dafür kontinuierlich genau ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, oder zwei mit je einem verschreibungspflichtigen Wirkstoff, die es als Kombinationspräparat aus genau diesen beiden Wirkstoffen gibt?
- Erste Berechnung: Hatte er in drei der letzten vier Quartale wegen dieser Erkrankung Kontakt mit Ihrer Praxis, in mindestens zwei davon persönlich (einer davon darf eine Videosprechstunde sein)? Bei erneuter Berechnung reicht es, wenn seit der letzten 03100 mehr als ein und höchstens drei Quartale ohne persönlichen Kontakt liegen.
- Hatte er in diesem Quartal einen persönlichen Kontakt oder eine Videosprechstunde?
- Hat im Vorquartal weder Ihre noch eine andere Praxis die 03100 abgerechnet, und in diesem Quartal auch keine andere Praxis?
Sechsmal ja: 03100, außer im organisierten Not(fall)dienst oder bei einer nach Art und Umfang definierten Überweisung (Definitionsauftrag). Ist der einzige Kontakt im Behandlungsfall eine unvorhergesehene Inanspruchnahme im Zusammenhang mit einer Leistung nach 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415, gilt die 03030. Nein bei Frage 1 bis 4: wie bisher 03000 und, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind, 03220/03221. Nein bei Frage 5: In diesem Quartal ist keine Versichertenpauschale berechnungsfähig. Ein Nein bei Frage 6 hat eigene Folgen: Haben Sie die 03100 im Vorquartal selbst abgerechnet, sind in diesem Quartal weder eine Versichertenpauschale aus Kapitel 3 noch die Chronikerpauschale berechnungsfähig, bei intensivem Betreuungsbedarf aber der Zuschlag 03110. Hat eine andere Praxis sie abgerechnet, bleibt Ihnen die 03000, nicht aber 03220/03221.13
Alter, Diagnose, Ihre eigenen Verordnungen und die früheren Kontakte stehen in Ihren Unterlagen. Nicht darin stehen Verordnungen anderer Ärztinnen und Ärzte für dieselbe Erkrankung und ob eine andere Praxis die 03100 abgerechnet hat. Schwierig ist nicht das Wissen, sondern der Moment, denn die Frage stellt sich jetzt bei Chronikern von 18 bis 74 Jahren mit einer Diagnose von der Liste, an einem vollen Tag. meda schreibt die Dokumentation aus dem Gespräch mit und schlägt die Ziffern vor, die die Dokumentation stützt, auch die 03100, jede mit dem Satz, der sie belegt. Was nicht in Ihren Unterlagen steht, prüfen Sie selbst. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, und nichts geht in Ihr PVS, was Sie nicht freigegeben haben.
- Bewertungsausschuss, 828. Sitzung: Beschluss zur Versorgungspauschale (GOP 03100), 11.03.2026, Teil A und B mit Protokollnotizen und Entscheidungserheblichen Gründen (PDF). kbv.de
- KBV: KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf neue Versorgungspauschale für Chroniker, Praxisnachricht vom 12.03.2026. kbv.de
- KBV: Chronikerpauschale, Abschnitt Versorgungspauschale. kbv.de
- Bewertungsausschuss, 803. Sitzung: Orientierungswert 2026, 17.09.2025 (PDF). kbv.de
- Bewertungsausschuss, 778. Sitzung, Teil B (in Kraft seit 1. April 2025): Allgemeine Bestimmung 4.3.1 Abs. 5, Videosprechstunde (PDF). kbv.de
Maßgeblich ist der amtliche Text. Keine Rechtsberatung. Alle Links aufgerufen am 03.11.2026.
Fragen, die Ärztinnen und Ärzte wirklich stellen
Kann ich die 03100 per Video abrechnen?
Ja. Pflichtinhalt ist ein persönlicher Kontakt oder eine Videosprechstunde nach Anlage 31b BMV-Ä. Für die erste Berechnung braucht es aber persönliche Kontakte in mindestens zwei der letzten vier Quartale, und nur einer davon darf eine Videosprechstunde sein. Finden im Behandlungsfall ausschließlich Videosprechstunden statt, werden die 03100 und die 03110 um 10 % gekürzt.15
Was ist, wenn der Patient im zweiten Quartal nicht kommt?
Nichts. Die Pauschale deckt das Halbjahr ab und wird auch bezahlt, wenn der Patient nur in einem der beiden Quartale in der Praxis war.
Muss ich die 03100 abrechnen, wenn ein Patient passt?
Die 03100 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen anstelle von 03000 und 03220 bis 03222 zu berechnen, so steht es in den Gründen des Beschlusses. Ob ein Patient die Voraussetzungen erfüllt, entscheiden Sie.
